Erstvermietung am Jasminweg II

Willkommen am Jasminweg
Willkommen auf der Seite „Erstvermietung Siedlung Jasminweg II. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ersatzneubau Jasminweg II inklusiv Vermietungsablauf, Wohnungsgrundrisse und Mietzinse.
Die Siedlung Jasminweg II umfasst 59 Wohnungen, 6 Ateliers, 6 Separatzimmersowie 6 Bastelräume. Die 16 Wohnungen der ersten Hausgemeinschaft (HG) für generationenübergreifendes Wohnen sind bereits alle vermietet.
Wohnungsbewerbung vom 1. bis 28. Februar 2011
Die Vermietung für die verbleibenden 43 Wohnungen im Jasminweg II ist am 1. Februar 2011 gestartet.
Bewerbungen wurden von ABZ-Mitgliedern bis am 28. Februar 2011
entgegengenommen.
Insgesamt sind in der neuen
Siedlung 10 Wohnungen subventioniert, siehe Anforderungen an die
Mieterinnen und Mieter von staatlich unterstützten Wohnungen
Ab Mitte März 2011 unterbreitet die Vermietung erste Wohnungsangebote. Aufgrund grosser Nachfrage werden nur ABZ-Mitglieder berücksichtigt.
Login für die Wohnungsbewerbung
ABZ-Mitglieder fordern unter der Rubrik „Bewerben“ ein Login an, um Zugang zum geschützten Bereich zu erhalten und ein Bewerbungsformular auszufüllen.
Bezugstermine
Der Bezug erfolgt in vier Etappen: 1. Oktober 2011, 1. November 2011, 1. Dezember 2011, 1. Februar 2012
Kriterien für die Vergabe der Wohnungen
Die Vermietungsabteilung hat für die Vergabe der Wohnungen Prioritäten festgelegt. Damit will die ABZ sicherstellen, dass auf die Bedürfnisse von älteren Menschen und Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter, Rücksicht genommen wird. Sie sind am stärksten auf ein stabiles Umfeld angewiesen.
1. Priorität: Familien und Personen, die aufgrund des Ersatzneubaus Jasminweg II ihre Häuser verlassen mussten und in den Neubau zurückkehren möchten. Im Weiteren Personen aus der Siedlung Oerlikon 4, die 2009 an die Gemeinnützige Baugenossenschaft Röntgenhof Zürich (GBRZ) verkauft wurde.
2. Priorität: Familien mit Kindern, die eine grössere oder kleinere Anzahl an Zimmern benötigen und bereits in Oerlikon wohnhaft sind.
3. Priorität: Haushalte ohne Kinder, die eine Familienwohnung freigeben oder in eine kleinere Wohnung umziehen möchten.
4. Priorität: ältere Personen, die in eine hindernisfreie Wohnung ziehen möchten.
5. Priorität: Mieterkinder, die nicht ABZ-Mitglieder sind
6. Priorität: Externe Interessent/innen, sofern nicht genügend Nachfrage durch Mitglieder besteht.
Darüber hinaus und ergänzend gelten die ABZ-Vermietungsrichtlinien. vom 1. Oktober 2007. Besonders zu beachten ist, dass bei internen Umsiedlungswünschen in den Neubau das alte Mietverhältnis seit mindestens drei Jahren bestehen muss.
Belegungsvorschriften
Personenzahl plus 1 ergibt die zulässige Zimmerzahl. Einzelpersonen können eine Wohnung bis 2,5 Zimmer mieten, zwei Personen bis 3,5 Zimmer, drei Personen bis 4,5 Zimmer, vier Personen bis 5,5 Zimmer. Separatzimmer können nur zusammen mit einer Wohnung gemietet werden. Bei der Berechnung der Zimmerzahl werden sie mitberücksichtigt.
Anteilkapital
Wer bei der ABZ eine Wohnung mietet, wird Mitglied der Genossenschaft. Bei Vertragsabschluss beteiligt sich jedes Mitglied mit der Zeichnung eines Anteilscheines – anstelle eines Mietzinsdepots – am Genossenschaftskapital. Die Höhe richtet sich nach der Wohnungsgrösse und beträgt für 2,5 Zimmer CHF 4'500, für 3,5 Zimmer CHF 5'500, für 4,5 Zimmer CHF 6'500 und für 5,5 Zimmer CHF 7'500, für Separatzimmer CHF 1'000. Bei Ateliers richtet sich die Höhe des Anteilkapitals nach der Raumgrösse.