Vermietungsrichtlinien
In den Vermietungsrichtlinien sind die Vermietungskriterien, die Mindestbelegung pro Wohnungstyp, der Begriff Unterbelegung und die Pflicht zum Wohnungswechsel geregelt.
Bei der Vermietung von Wohnungen orientieren wir uns nach folgenden Kriterien:
- ABZ-interne Umsiedlungen aufgrund von anstehenden Bauvorhaben
- ABZ-interne Wohnungswechsel aufgrund von Unterbelegung
- Dringlichkeit des Wohnungswechsels aus gesundheitlichen, finanziellen oder sozialen Gründen
- Finanzielle Verhältnisse
- Dauer der Mitgliedschaft in der Genossenschaft: in der ABZ aufgewachsen oder früher in der ABZ wohnhaft; ‚externes' ABZ-Mitglied
- Integration in Strukturen, Engagement für die ABZ
- Integration in Nachbarschaft und nachbarschaftliche Verträglichkeit
- Verständigung in deutscher Sprache (Alltagssprache)
- Für öffentlich subventionierte Wohnungen gelten zusätzlich die Anforderungen der jeweiligen Subventionsgebenden (Stadt und Kanton Zürich)