Brieflich oder online abstimmen (165 Stimmen auf Wink)
Darum geht es
Nicht allen ABZ-Mitgliedern ist es möglich, an der Generalversammlung teilzunehmen – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder weil eine Kinderbetreuung fehlt. Die Anzahl der Teilnehmenden an der Generalversammlung bildet in keiner Weise die Genossenschaftsmitglieder repräsentativ ab. Auf eidgenössischer, kantonaler und Gemeindeebene sind briefliche Abstimmung schon lange möglich. Die nötigen Informationen könnten wir online und an der Mieterversammlung erhalten und diskutieren.
Was soll mit dem Thema erreicht werden?
Durch eine briefliche oder Onlineabstimmung könnten Menschen in der ABZ abstimmen, denen es bis jetzt nicht möglich war, an der Generalversammlung teilzunehmen. Die Frau meines Nachbarn zum Beispiel arbeitet abends und er muss die drei Kinder versorgen.
Warum ist dieses Thema wichtig für die ABZ?
Die Meinung eines grossen Teils der stimmberechtigten Bewohner:innen soll repräsentativ abgebildet werden. Jetzt ist es so: Wer nicht an die Generalversammlung kommt, hat Pech gehabt. Zudem sprengt der Anlass mittlerweile den zeitlichen Rahmen, die Aufmerksamkeit lässt nach über zwei Stunden nach.