Albert-Hinter-meister-Stiftung
Für Mieter/innen der ABZ

Die Stiftung

Die Albert-Hintermeister-Stiftung (AHS) entstand 1982 aus dem Hilfsfonds der ABZ. Sie unterstützt Mieter:innen der ABZ, die mit einem geringen Haushaltseinkommen leben oder in einer finanziellen Notlage sind.

So funktioniert die AHS

Mieter:innen der ABZ können bei der AHS ein Gesuch für finanzielle Unterstützung einreichen. Der Stiftungsrat prüft die Gesuche und entscheidet über die Vergabe der Gelder. Der ABZ-Vorstand beruft die Stiftungsräte der AHS, die ehrenamtlich arbeiten. Zurzeit sind dies:

  • Sebastian Duff, Präsident
  • Silvia Giannetti
  • Elena Jakob
  • Martin Kubli
  • Benjamin Muff
  • Ladina Walder, Stiftungssekretärin

Unterstützung beantragen

Jedes Gesuch wird vom Stiftungsrat individuell geprüft. Die Beurteilung der Gesuche erfolgt nach den Grundsätzen und Richtlinien des Reglements der AHS.

Wann wird Unterstützung gewährt?

Als Mieter/in der ABZ können Sie sich an die AHS wenden,

  • wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, zum Beispiel wegen Trennung, Scheidung, Todesfall.
  • wenn Sie unvorhergesehene, hohe Kosten bewältigen müssen, beispielsweise Gesundheitskosten (Arzt- oder Zahnarztrechnungen, Therapiekosten).
  • wenn Sie in angespannten finanziellen Verhältnissen leben und Erholung vom Alltag brauchen, Auftanken müssen (Ferien, Ausflug mit der Familie).
  • wenn Sie eine Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung benötigen und diese nicht aus eigenen Kräften finanzieren können.
  • wenn Sie ein Darlehen für Ihr ABZ-Anteilkapital benötigen.

Ausserdem kann die AHS jederzeit Kleinbeiträge bis zu 500 CHF bewilligen. Kleinbeiträge entlasten das Haushaltseinkommen oder entschärfen einen finanziellen Engpass: Die AHS kann beispielsweise die Kosten für das Material für Schule und Studium oder für dringend benötigte Kleidung wie Winterschuhe übernehmen. Sie beteiligt sich auch an den Kosten von Musikunterricht, Sportkursen, Sportlagern etc.

Welche Formen von Unterstützung gibt es?

Die AHS bietet folgende Unterstützungsformen:

  • Einmaliger finanzieller Beitrag (muss nicht zurückbezahlt werden)
  • Unterstützungsbeiträge für eine bestimmte Zeit (befristet)
  • Zinslosen Darlehen

So können Sie Unterstützung beantragen

Als Mieter:in der ABZ können Sie Unterstützung bei der AHS beantragen. Wählen Sie das entsprechende Formular für Ihr Gesuch aus den Dokumenten unten. Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars? Gerne können Sie sich an die Mitarbeitenden der Fachstelle Mieterberatung wenden. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail oder per Post an das Sekretariat der Albert-Hintermeister-Stiftung (Adresse im Formular).

Spenden für die AHS

Gerne können Sie die AHS mit einer Spende unterstützen. Ihre Spende ermöglicht es, ABZ-Mieter:innen in finanziellen Engpässen dringend notwendige Unterstützung zu geben.

Überweisen Sie Ihren Spendenbetrag mit dem Vermerk «Spende» auf folgendes Konto: IBAN: CH15 0900 0000 8757 1636 1, BIC: POFICHBEXXX, Albert Hintermeister-Stiftung, Gertrudstrasse 103, 8003 Zürich.

Möchten Sie einen Einzahlungsschein bestellen oder haben Sie eine Frage zu Ihrer Spende? Dann melden Sie sich bitte unter info@ah-s.org. Für allgemeine Fragen kontaktieren Sie das Sekretariat.