Zeugin des Neuen Bauens

Sonne, Licht und Luft – die Siedlung Zurlinden ist eine Zeugin des Neuen Bauens in Zürich.

Die beiden dunkelgelb verputzten, fünfstöckigen Zeilen waren 1932 eine der ersten Siedlungen Zürichs im Stil des Neuen Bauens: flach gedeckt, geometrisch streng und ohne jede Verzierung, dafür mit grossen Fenstern und Balkonen.

Als die Stadt den Kindergarten nebenan gebaut hatte, bot sie der ABZ das Land auf der anderen Strassenseite günstig an. Die Bedingung: Die ABZ musste mit den Architekten Adolf Kellermüller und Hans Hofmann bauen, die den Kindergarten entworfen hatten. So sind heute Kindergarten und Siedlung zusammen ein schönes Beispiel dafür, wie sich fortschrittliche Baufachleute in den 1930er-Jahren moderne Architektur für ein Arbeiterquartier vorstellten.

Eine seltene Spezialität ist das Glasdach über dem obersten Balkon. Siedlung und Kindergarten sind als Zeugen der Baugeschichte im städtischen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte verzeichnet. Darauf kann die ABZ stolz sein. Es bedeutet aber, dass die Häuser kaum abgerissen werden dürfen.

Fakten

  • Adresse

    Eschwiesenstr. 1-3, 2-4;
    Gertrudstr. 27-31;
    Kalkbreitestr. 74-78
    8003 Zürich

  • Wohnungen

    98

  • Wohnungsspiegel

    94 x 3
    4 x 5

  • Bezugsjahr

    1932

  • Architektur

    Adolf Kellermüller und Hans Hofmann

  • Angebote der Siedlung

    Gemeinschaftsraum
    Atelier
    Kein Lift

Gemeinschaftsraum mieten

Unsere Gemeinschaftsräume stehen für soziale und kulturelle Anlässe zur Verfügung. Zum Beispiel für Siedlungs- und private Feste, für Filmvorführungen oder Tanzkurse. Sie werden von Ehrenamtlichen verwaltet – wir bitten um Geduld, wenn die Reaktion auf Ihre Anfrage etwas länger dauern sollte.

  • Adresse
    Gertrudstrasse 27
    8003 Zürich
  • Grösse
    54 m2, ca. 40 Personen
  • Infrastruktur
    Grosse, gut eingerichtete Küche mit Geschirrspüler, Tische und Stühle, 2 WCs, TV/DVD
  • Mietpreis
    Siedlungsintern: 40-60 CHF, ABZ-Mieter/innen: 60-80 CHF, Externe 100-200 CHF, spezielle Verträge für Dauermieter/innen
  • Besonderes
    Der Raum kann tagsüber und abends bis spätestens 24 Uhr genutzt werden. Ringhörige Liegenschaft, keine Musikveranstaltungen o.Ä.
  • Reservation

Siedlungsübersicht

Häufige Fragen

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