Abstimmung vom
14. Juni 2026:
So positioniert sich die ABZ
Als gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft setzt sich die ABZ für bezahlbaren Wohnraum und langfristige Wohnsicherheit ein.
Bei der Abstimmung vom 14. Juni 2026 im Kanton und in der Stadt Zürich geht es genau um diese Themen, mit direkten Auswirkungen auf die Zukunft des Wohnens.
Mit ihrer Einschätzung setzt sich die ABZ für die Interessen des gemeinnützigen Wohnungsbaus ein und möchte zur Meinungsbildung beitragen, ohne parteipolitisch Stellung zu beziehen.
Stadt Zürich: Umsetzungsverordnung preisgünstiger Wohnraum (§ 49b PBG)
Die Umsetzungsverordnung regelt, wer künftig zu welchen Bedingungen in preisgünstigen Wohnungen leben darf, die dank Mehrausnutzung bei Auszonungen und Gestaltungsplänen zusätzlich entstehen.
Unsere Einschätzung:
Die vorgesehene Umsetzungsverordnung stellt sicher, dass diese Wohnungen gezielt Haushalten mit geringem Einkommen zugutekommen. Das ist mit den Vermietungs-Grundsätzen der ABZ vereinbar. Die ABZ erreicht diese Zielgruppe bereits heute sehr effizient mit ihrem Wohnungsangebot und ihren Vermietungsrichtlinien.
Kritisch sehen wir hingegen das Referendum, welches Einkommenskontrollen während der Wohndauer vorsieht. Diese widersprechen unserem genossenschaftlichen Mitgliedergedanken: Es könnte dazu führen, dass Mitglieder bei veränderten Einkommen ihre Wohnung verlieren.
Die ABZ unterstützt die vorliegende Umsetzungsverordnung.
Kanton Zürich: Wohneigentum-Initiative
Die Initiative verlangt, dass bei geförderten Wohnprojekten künftig gleich viel Wohneigentum wie Mietwohnungen entstehen muss. Als Förderung gilt auch die Abgabe von Land im Baurecht.
Unsere Einschätzung:
Für den gemeinnützigen Wohnungsbau hätten diese Vorgaben negative Folgen. Projekte wie das Koch-Quartier wären dadurch nicht mehr möglich.
Problematisch wäre dies auch bei bestehenden Baurechtsverträgen: Auch hier würde die Vorgabe bei der Erneuerung des Baurechtsvertrages greifen. In der Folge müsste die Hälfte der bisherigen Genossenschaftswohnungen in Eigentum umgewandelt werden, was den Fortbestand von preisgünstigem Wohnraum erschweren und die Genossenschaft schwächen würde.
Die Initiative ist aus Sicht der ABZ nicht vereinbar mit dem Ziel, langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern und würde auch unsere Genossenschaft konkret schaden.
Kanton Zürich: Wohnungsinitiative
Diese Initiative fordert, dass sich der Kanton Zürich stärker für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum einsetzt. Vorgesehen sind unter anderem die Vergabe von Baurechten sowie finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Bauträger. Zentral ist zudem die geplante kantonale Wohnbaugesellschaft.
Unsere Einschätzung:
Entscheidend ist, dass eine solche kantonale Wohnbaugesellschaft bestehende Genossenschaften nicht konkurrenziert, sondern ergänzen und unterstützen soll – insbesondere durch die Vergabe von Baurechten.
Der Gegenvorschlag setzt demgegenüber auf allgemein günstige Rahmenbedingung für alle Bauträger.
Kanton Zürich: Wohnschutz-Initiative
Die Wohnschutz-Initiative will verhindern, dass bei Sanierungen, Umbauten und Ersatzneubauten preisgünstiger Wohnraum verloren geht. Die Gemeinden sollen die Möglichkeit haben, Mieterinnen und Mieter besser vor Leerkündigungen und stark steigenden Mieten nach Renovationen oder Neubauten zu schützen.
Unsere Einschätzung
Die Initiative stärkt die Wohnsicherheit für Menschen, die nicht in einer Genossenschaft wohnen und weniger Schutz vor steigenden Mieten haben. Gerade im angespannten Wohnungsmarkt ist dies aus unserer Sicht wichtiger denn je.
Die ABZ setzt sich für bezahlbaren Wohnraum und stabile Wohnverhältnisse ein. Wir laden Sie ein, sich mit den Vorlagen auseinanderzusetzen und an der Abstimmung teilzunehmen – denn die Entscheide betreffen die Zukunft des Wohnens.