15. Juli 2022 Lena Tovar

Ordnung im Treppenhaus und in der Siedlung

Treppenhäuser dienen im Notfall als Fluchtwege. Deshalb ist es wichtig, sie freizuhalten. Die ABZ möchte dies mit neuen Prozessen nun effizienter und effektiver angehen und ist verstärkt in den Siedlungen unterwegs – zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner.

Die Schuhsammlung, das Velo, der Abfallsack. Es gibt vieles, was im Notfall der Feuerwehr oder Sanitäterinnen und Sanitätern den Weg versperren kann. Obwohl die Hausordnung der ABZ dazu klare Regeln kennt, werden sie nicht immer eingehalten. Häufig sind sich Bewohnerinnen und Bewohner ihrer Verstösse nicht bewusst, es herrscht Verunsicherung: Was ist erlaubt? Was nicht? Wird das überhaupt kontrolliert und wenn ja, wie? Das soll sich nun ändern.

«Es geht nicht um Schikane, sondern um die Sicherheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner.»

Peter Iten, Teamleiter Kaufmännische Bewirtschaftung bei der ABZ

«Mir ist ganz wichtig zu betonen, dass es nicht um Schikane geht», stellt Peter Iten, Teamleiter Kaufmännische Bewirtschaftung bei der ABZ, klar. «Es geht um die Sicherheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner und das rücksichtsvolle, nachbarschaftliche Zusammenleben.» Er ist Teil eines Projektteams, das Prozesse erarbeitet hat, um die Einhaltung der Hausordnung schnell, einheitlich und unbürokratisch zu überprüfen. Seit Januar sind die neuen Prozesse in Kraft.

Im Vordergrund steht, dass die Bewohnerschaft für die Hausordnung sensibilisiert wird und Verstösse zügig angegangen werden. Das bedeutet, dass rasch ein erstes Gespräch mit der betreffenden Mietpartei gesucht wird. Darin werden die Bewohnerinnen und Bewohner aufgefordert, den Mangel sofort zu beheben. Falls dies nicht zeitnah geschieht, spricht die ABZ eine Einladung zum Gespräch aus, allenfalls begleitet von einer Abmahnung. «Keinem wird wegen ein paar Schuhen vor der Haustür gekündigt. Aber bei permanenter Missachtung der Hausordnung kann die ABZ weitere Schritte in Betracht ziehen», erklärt Peter Iten. «Das sind aber zum Glück Einzelfälle.»

Vorbildlich: Heinz Risi zeigt einen von ihm organisierten Schuhschrank, der den Auflagen entspricht.

Was geht, was geht nicht

An der Hausordnung der ABZ ändert sich hingegen nichts. Es gilt nach wie vor, dass Treppenhäuser jederzeit freizuhalten sind. Vor allem brennbare Gegenstände müssen im eigenen Mietobjekt aufbewahrt werden. «Der Klassiker sind Putzmittel im Holzschrank – brandgefährlich», mahnt Heinz Risi. Er muss es wissen: Risi war vor seiner Pensionierung über 35 Jahren bei der Feuerpolizei Zürich beschäftigt und wohnt seit mehr als 60 Jahren in der ABZ, die letzten davon in der Hausgemeinschaft 55+ der Siedlung Entlisberg 2.

Auch Kehrichtsäcke, Papier und Karton dürfen nicht im Treppenhaus oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen abgestellt werden. Für Velos und Kinderwagen gibt es in vielen Siedlungen speziell gekennzeichnete Flächen oder individuelle Lösungen. Für Schuhe hat die ABZ gemeinsam mit Heinz Risi eine Montageanleitung für Schuhschränke entwickelt, die den Auflagen entspricht. ABZ-Bewohnerinnen und -Bewohner erhalten diese bei ihrem Stützpunkt oder können sie beim ABZ-Service bestellen.

Erlaubt sind kleine Gegenstände, die in unmittelbarer Nähe zum eigenen Hauseingang angebracht werden: Türschilder oder Dekoration aus nicht brennbaren Materialien wie Messing und Stahl. Plastik, Holz und Papier sind tabu, da diese im Brandfall leicht entzündlich sind.

So geht’s nicht: Völlig zugestellter Kellergang aus dem Fundus der Feuerpolizei Zürich
Beispiel eines blockierten Fluchtwegs aus dem Fundus der Feuerpolizei Zürich

Fairness in den Siedlungen

Soweit zur Theorie. In der Praxis ist es doch etwas komplizierter. «Als Genossenschaft sind wir solidarisch: Innerhalb einer Siedlung gelten immer die gleichen Regeln», erklärt Peter Iten. Das heisst: Hat eine Mietpartei im Haus keinen Platz für einen Schuhschrank im Treppenhaus, dürfen die anderen Parteien ebenfalls keinen Schuhschrank anbringen. Solidarisch eben.

Das führe häufig zu Unverständnis und Konflikten. Auch Heinz Risi kennt das: «Es hilft, wenn man Mieterinnen und Mietern klar macht, dass ihre Mietsache an der Türschwelle aufhört.» Die Nutzung des Treppenhauses für private Zwecke ist ein Entgegenkommen der Vermietung, weiss er. Die meisten Mieterinnen und Mieter seien verständnisvoller, wenn sie selbst einen Rettungseinsatz miterlebt hätten – «auch wenn ich das natürlich niemandem wünsche.»

«Es hilft, wenn man Mieterinnen und Mietern klar macht, dass ihre Mietsache an der Türschwelle aufhört.»

Heinz Risi, wohnt seit 60 Jahren in der ABZ

Gemeinsame Kontrolle

Mit der Sicherheit in seinem Treppenhaus ist Risi grundsätzlich zufrieden. «Viele Bewohnerinnen und Bewohner halten sich an die Vorschriften», lobt auch Peter Iten. Häufig dank des Engagements von Einzelnen, die wie beispielsweise Heinz Risi für das gesamte Haus ordnungskonforme Schuhschränke organisierten. Oder jene, die auch mal das unbequeme Gespräch mit dem Nachbarn suchen, der sein Velo vor der Wohnungstür parkiert.

Sicherheit stehe vor allem, resümiert Peter Iten. Die ABZ trägt mit effizienteren und effektiveren Prozessen sowie einer verstärkten Präsenz in den Siedlungen ihren Teil dazu bei. Doch auch die Bewohnerinnen und Bewohner sind gefragt: «Wir sehen immer nur eine Momentaufnahme. Das gegenseitige Achtgeben in der Nachbarschaft ist wesentlich für eine sichere und ordentliche Siedlung.»

Fotografie
Lena Tovar, Schutz & Rettung Zürich

Lena Tovar

Mag Menschen, Magazine und Sommertage in der Badi. Reist am liebsten mit dem Zufall. Ist für die ABZ als Freelancerin unterwegs.

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