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10. Oktober 2025Ingrid Diener

Projekt Ensemble: Beschwerde abgewiesen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde der Gegner des privaten Gestaltungsplans «Ensemble» vollumfänglich abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde gegen den privaten Gestaltungsplan zum Projekt Ensemble abgewiesen. Das Projektteam – zu dem auch die ABZ gehört – begrüsst das Urteil. Schon das Baurekursgericht hatte die den Rekurs abgewiesen, nun folgt die zweite Instanz. Der Kanton Zürich hatte den Gestaltungsplan geprüft und genehmigt, seine Umsetzung wurde jedoch bisher durch Rechtsverfahren verhindert.

«Aus Sicht der ABZ ist es von zentraler Bedeutung, dass auf dem Hardturm-Areal dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum realisiert wird. Wir freuen uns, dass das Projekt eine weitere Hürde genommen hat», sagt Nathanea Elte, ABZ-Präsidentin.

Stadtzürcher Bevölkerung unterstützt das Projekt

Die Stadtzürcher Stimmberechtigten hatten das Vorhaben bereits zweimal klar gutgeheissen. Das Projekt Ensemble schafft einen attraktiven Mix aus Sportstätten, Wohnungen, Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Quartierläden: Die neue ABZ-Siedlung wird zum neuen Zuhause für rund 500 Menschen. Zur Siedlung gehören ein Doppelkindergarten, ein Gemeinschaftsraum sowie Atelier- und Gewerbeflächen. Weiter entstehen ein neues Fussballstadion sowie zwei je 137 Meter hohe Wohn- und Geschäftshochhäuser.

Baueingabe möglicherweise 2026

Bleiben weitere juristische Schritte aus, könnte die Baueingabe 2026 erfolgen. Der Bau des Fussballstadions würde in diesem Fall 2028 starten. Die ABZ-Siedlung und die zwei Wohntürme würden etwas später realisiert.

Visualisierung
Nightnurse Images AG

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