12. September 2022 ABZ

Was tut die ABZ, wenn Strom und Gas knapp werden?

Die Situation rund um die Energieversorgung verschärft sich weiter: Die Energiepreise steigen, Strom und Gas drohen knapp zu werden. Die Geschäftsstelle der ABZ bereitet sich entsprechend vor.

Jetzt ist sie angelaufen, die Kampagne des Bundes zur aktuellen Energiekrise. Fast täglich werden die hohen Preise und die drohende Mangellage thematisiert, überall finden sich Spartipps für die Bevölkerung. Doch heute ist noch nicht klar, welche konkreten Massnahmen der Bund treffen wird, wenn Strom und Gas wirklich ausgehen. Klar ist einzig: Wie bei der Pandemie wird stufenweise vorgegangen.

Stufenweises Vorgehen

Die verschiedenen Stufen der Mangellage – von Sparappellen über Einschränkungen für gewisse Anwendungen bis zur Kontingentierung für alle – könnten zunehmend auch private Haushalte betreffen. Denn auf der höchsten Stufe wird Strom oder Erdgas nicht mehr jederzeit zur Verfügung stehen.

Die Geschäftsstelle der ABZ hat eine Taskforce eingesetzt. Sie schätzt ein, was die Massnahmen des Bundes für die ABZ bedeuten, erarbeitet Szenarien zuhanden von Geschäftsleitung und Vorstand und stellt die Kommunikation mit den Bewohnenden sicher. Dabei wird sie sich an die Vorgaben von Bund, Kanton und Gemeinden halten und ebenfalls stufenweise vorgehen.

Antworten der ABZ zu den häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ (PDF Download), die laufend ergänzt werden.

FAQ Energie

  • Die ABZ wird nach den Vorgaben der Behörden handeln. Bei einer drohenden Gas-Mangellage richtet sich der Bund zusammen mit der Gasbranche mit Sparappellen an alle Erdgasverbraucher. Diese Appelle sollen dazu beitragen, den Verbrauch von Erdgas deutlich zu senken. Private Haushalte, die mit Gas ihre Wohnung und das Wasser heizen oder kochen, können mit geringen Einschränkungen gute Resultate erzielen und zugleich sparen. Mit einer Reduktion der Raumtemperatur um ein Grad während der Heizperiode reduziert sich der Gasverbrauch um rund 6 Prozent.


    Wenn diese freiwilligen Massnahmen nicht ausreichen, kann die Raumtemperatur in den Wohnungen generell nach unten angepasst werden.

  • Die ABZ beschafft weder Gas noch Strom auf dem freien Markt, sondern bei Energieversorgern wie Energie 360, EKZ, EWZ. Diese Versorger haben vorgesorgt (siehe FAQ Energie 360). Entsprechend zahlt die ABZ auch keine Marktpreise – momentan ist das ein grosser Vorteil. 

  • Bis 2030 werden sämtliche Heizungen der ABZ auf erneuerbare Heizsysteme umgestellt. Die Ausführungstermine werden frühzeitig kommuniziert. Wegen der grossen Nachfrage und der daraus folgenden langen Lieferfristen sowie des Fachkräftemangels braucht die Umsetzung momentan mehr Zeit. 

  • Für die ABZ ist ökologisches Handeln ein sehr wichtiges Thema. In der Strategie ABZ 105+, die wir Zusammen mit unseren Mitgliedern erarbeitet haben, wurden ambitionierte Ziele festgelegt. Die CO2- Emissionen der Siedlungen sollen weiter gesenkt werden, so dass diese bis spätestens 2030 bei netto null liegen.  

    Der Ersatz der fossil betriebenen Heizungen auf erneuerbare Energien gehört zu den wichtigsten Massnahmen. In den letzten Jahren haben wir Fortschritte erzielt und konnten die Treibhausgas-Emissionen pro Bewohner/in senken, sowie den Anteil an erneuerbare Energien sukzessiv erhöhen. Mehr dazu

    Um die Ziele bis 2030 erreichen zu können, müssen wir unsere Bemühungen intensivieren. Die Ziele der ABZ sind klar formuliert und die Massnahmen darauf abgestimmt. 

  • Die Preise für Gas und Öl sind seit ca. 1 Jahr etwa doppelt so hoch wie im langjährigen Durchschnitt. Die Preise schwanken stark. Wir gehen aber davon aus, dass sie weiterhin hoch bleiben.  

    Verändert sich die Bewohneranzahl in einer Wohnung während der Periode, wirkt sich das auf den Verbrauch aus. Je mehr Personen in einem Haushalt miteinander leben, desto höher ist der individuelle Verbrauch – zum Beispiel von Warmwasser.  

    Die Wärmekostenabrechnung ist zudem abhängig vom Lüftungsverhalten, der Raumtemperatur und davon, wie kalt der Winter wird.

  • Auf der Abrechnung ist die Periode (1.7. – 30.6.) sowie die Mietdauer des/der Bewohner/in festgehalten. Eine Wärmekostenabrechnung wird auf die Mietdauer des/der Bewohner/in berechnet. 

  • Für eine individuelle Abrechnung müsste bei jedem Gerät, das Warmwasser oder Wärme abgibt wie etwa Radiatoren und Wasserbatterien, der Verbrauch gemessen werden. Besonders bei älteren Gebäuden sind dabei die Erfahrungen negativ, denn die Nachrüstung der Zähler beim Warmwasser ist aufwendig: Häufig sind die Leitungen hinter Mauern und Wänden. Sie müssten freigelegt und ersetzt werden. Das kann in einem Bad zum Beispiel eine ganze Sanierung zur Folge haben. 

    Die Messung von Wärme ist technisch weniger komplex. Bei älteren Siedlungen sind die Ergebnisse jedoch ungenau und durch die schlechte Dämmung könnte die Nachbarswohnung mitgeheizt werden. Deshalb muss die Endabrechnung mit Erfahrungsfaktoren korrigiert werden. Unter dem Strich kann so nur teilweise von einer individuellen Abrechnung gesprochen werden. Zudem entstehen durch das Ablesen und den Unterhalt der Zähler hohe Kosten. Damit erhöhen sich die Nebenkosten für die Mieter/innen. 

  • Bei Zahlungsschwierigkeiten dürfen Sie sich an den ABZ-Service wenden: 044 455 57 57, info@abz.ch

  • Die ABZ wird nach den Vorgaben der Behörden handeln. In einer Strom-Mangellage fliesst weiterhin Strom, aber nicht genug. Deshalb wird der Bund die Bevölkerung und die Wirtschaft in einem ersten Schritt mittels Sparappellen dazu aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren. Die ABZ wird die Sparappelle auf den eigenen Kommunikationskanäle unterstützen. 

    Reichen die freiwilligen Massnahmen nicht aus, kann die wirtschaftliche Landesversorgung auf vorbereitete Strombewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs und des Stromangebots zurückgreifen. Diese Massnahmen werden abhängig von der Situation einzeln oder kombiniert eingesetzt und haben zum Ziel, weiterhin ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben in der Schweiz zu ermöglichen. 

  • Elektrozimmeröfen sind sehr ineffizient und benötigen viel Energie, was sich auch auf den Stromverbrauch und die Stromrechnung niederschlägt. Wir raten dringend, keine solchen Öfen zu benützen. 

  • Anforderungen ABZ: Eine Installation innerhalb des Balkons ist grundsätzlich mit schriftlicher Bewilligung der Kaufmännischen Bewirtschaftung möglich. Bedingung ist, dass eine Original-Steckdose auf dem Balkon/im Garten vorhanden ist und es in der Siedlung keine Solarstromanlage gibt. Eine Übersicht aller Anlagen finden Sie hier. Bitte holen Sie vorgängig eine Installationsbewilligung bei der Kaufmännischen Bewirtschaftung ein. Eine Installation ausserhalb des Balkons oder an der Fassade ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.  

    Anforderungen Elektrizitätswerk: Eine Mini-Anlage bis 600 Watt Leistung kann von Seiten Elektrizitätswerk bewilligungsfrei installiert werden. Das Elektrizitätswerk ist jedoch vorab zu informieren und ein entsprechender Zähler (SmartMeter) ist für die Rücklieferung freizuschalten. Erkundigen Sie sich dafür beim entsprechenden Energieversorger. 

    Anmerkung: Die erste PV-Anlage erstellte die ABZ bereits 1990 in der Siedlung Rütihof. In den folgenden Jahren wurde die Fläche kontinuierlich ausgebaut. Heute sind 18 Solarstromanlagen in verschiedenen Siedlungen in Betrieb. 2021 produzierten diese über 2,70 Gigawattstunden Strom. Das entspricht dem Jahresverbrauch von rund 1200 4-Zimmer-Wohnungen. Die Solarflächen werden auch in Zukunft weiter ausgebaut – dies hat die ABZ in ihrer Strategie 105+ festgelegt. 

  • Nein. Wechselrichter schalten bei einem Stromausfall automatisch ab und können keinen Strom mehr produzieren. Bei Netzausfällen müssen oft Reparaturen am Stromnetz vorgenommen werden. Dazu muss das Stromnetz spannungsfrei sein. Es dürfen daher in solchen Fällen keine Energieerzeugungsanlagen, die am Netz angeschlossen sind, Strom einspeisen. Nur sogenannte notstromfähige Wechselrichter können in einem solchen Fall weiterhin betrieben werden. Diese koppeln sich vom öffentlichen Netz ab und laufen im Inselbetrieb weiter. 

  • Mit der Beleuchtung in Treppenhäusern und Kellern werden unterschiedliche Bedürfnisse und Vorgaben erfüllt. Der Vermieter ist verantwortlich, dass die Mieterinnen und Mieter den Weg zu ihrer Wohnung gefahrlos zurücklegen können. Das bedeutet, dass der Vermieter für eine ausreichende Beleuchtung auf Wegen und im Treppenhaus zu sorgen hat. Bei neueren Lichtanlagen werden wenn möglich Bewegungsmelder und Dämmerungsschalter eingesetzt, bei älteren Siedlungen teilweise noch nicht.  

    Das grösste Einsparungspotential besteht bei der Umrüstung auf LED-Leuchtmittel. Werden herkömmlichen Leuchten durch LED ersetzt, kann bis zu 80 Prozent des Stromverbrauchs einspart werden. Das liegt vor allem daran, dass LED die eingesetzte Energie deutlich besser in Licht umsetzt als herkömmliche Leuchtmittel.  

  • Neben den in vielen Siedlungen bereits umgesetzten Massnahmen wie Umrüstung auf LED-Leuchtmittel und der Ersatz von bestehenden Heizsystemen wird die ABZ weitere Schritte einleiten. Dazu gehört die Reduktion der Raumtemperatur in Büros und Räumen, die nicht regelmässig genutzt werden. Zudem werden bestehende Heizungen in verschiedenen Siedlungen bezüglich dem Energieverbrauch optimiert. 

    Zudem werden Bund, Kantone und Gemeinden jeweils ihre eigenen Massnahmen ergreifen. Die Stadt Zürich hat darüber kürzlich informiert

  • Wenn alle ein wenig sparen, macht das zusammen viel aus.

    Unsere Spartipps: 

    • Heizung runterdrehen (1 Grad entspricht ca. 6% Energie) 
    • Kochen mit Deckel 
    • Lichter löschen 
    • Geräte vollständig abschalten 
    • Duschen statt baden  
    • Warmwasser reduzieren (1 Grad entspricht ca. 3% Energie) 
    • Zwei- bis dreimal täglich stosslüften – nicht mit gekippten Fenstern lüften. Mit Stosslüften kann bis zu 15 Prozent Energie gespart werden. 

    Sparen Sie Energie, so sparen Sie auch Nebenkosten. 

    Weitere Tipps des Bundes. 

  • Wenden Sie sich an Ihren Hauswart, am besten direkt über eine Reparaturmeldung via WINK oder den ABZ-Service: 044 455 57 57.

    Weitere Fragen und Antworten finden Sie bei den FAQ des Bundes und bei den FAQ der Stadt Zürich. 

Spartipps für alle

Wir sensibilisieren die Mitarbeitenden und die Bewohner/innen unserer Siedlungen zum Thema Energieverbrauch. Denn wenn alle ein wenig sparen, macht dies in der Summe viel aus – und vielleicht können wir so die nächste Stufe vermeiden. Dabei helfen die wichtigsten Spartipps:

  • Heizung runterdrehen
  • Kochen mit Deckel
  • Lichter löschen
  • Geräte vollständig abschalten
  • Duschen statt baden

Ausführliche Tipps finden Sie auf der Seite des Bundes. Mehr Infos zu den Massnahmen des Bundes finden Sie hier.

Öl- und Gasheizungen ersetzen

Mit Hochdruck arbeitet die ABZ daran, Öl- und Gasheizungen zu ersetzen durch Systeme mit erneuerbaren Energien – etwa Fernwärme oder Wärmepumpen in Kombination mit Solaranlagen. Dadurch sind wir weniger abhängig von Energielieferanten, die Kosten für Wärme bleiben moderat. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, im Betrieb bis 2030 keine Treibhausgase mehr auszustossen. Der Anteil an erneuerbaren Energien steigt bei uns kontinuierlich: Waren 2015 erst 35 Prozent erneuerbar, so sind es heute bereits 61 Prozent. Im Vergleich zu anderen sind wir schon sehr weit, doch wir sind nicht die einzigen, die dieses Ziel verfolgen. Wegen der grossen Nachfrage und der daraus folgenden langen Lieferfristen sowie des Fachkräftemangels braucht die Umsetzung momentan mehr Zeit.

Illustration
Svenja Plaas

ABZ

Für lebendige und lebenswerte Quartiere in und um Zürich. Die grösste Wohnbaugenossenschaft der Schweiz.

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