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In unserer Siedlung Toblerstrasse im Kreis 7 vermieten wir eine grosszügige, helle 5,5 Zimmer-Wohnung. Sie befindet sich im 1. Stock mit Lift und verfügt über eine grosszügige offene Küche, Dusche/WC und einen Balkon.

Die Wohnung vermieten wir gerne an mindestens vier Personen, wenn möglich an eine Familie.

Die Wohnung ist subventioniert. Die Mieter:innen müssen die Anforderungen von staatlich unterstützten Wohnungen erfüllen. Wohnbauförderung | Kanton Zürich (zh.ch)

Die Siedlung ist gut ans öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen (Bus Nr. 33). Ein attraktives Naherholungsgebiet mit schönen Spazierwegen befindet sich in unmittelbarer Nähe. Sport- und Freizeitangebote sind ebenfalls gut erreichbar. 

Es dürfen maximal 2 Wohnungskatzen gehalten werden. Hundehaltung ist nicht erlaubt.

Die Fotos zeigen eine ähnliche Wohnung in dieser Siedlung mit demselben Ausbaustandard.

Grundriss

Facts

  • Adresse

    Toblerstrasse 15
    8044 Zürich Kreis 7

  • Nettomiete

    CHF 1848

  • Bruttomiete

    CHF 1668

  • Zimmer

    5.5

  • Fläche

    119.6m2

  • Stockwerk

    1. OG

  • Kapitalanteil

    CHF 5500

  • Mindestbelegung

    4

  • Mietbedingungen

    Einzug per 16. Mai 2026

  • Ausstattung der Wohnung

    Badewanne
    Dusche
    Geschirrspüler
    Keller
    Keramikherd
    Lift/Aufzug
    Loggia
    Zusätzliches WC

  • Angebote der Siedlung

    2 Gemeinschaftsräume
    2 Musikzimmer
    Gästezimmer
    16 Separatzimmer
    16 Ateliers
    5 Bastelräume
    Siedlungs-Werkraum
    Kindergarten mit Hort
    Hausgemeinschaft 55+
    Ladestationen für Elektroautos

Bitte beachten

Da wir sehr viele Anfragen erhalten, können Sie sich ausschliesslich online bewerben. Wenn Sie zur Wohnungsbesichtigung eingeladen sind, erhalten Sie eine direkte Ansprechperson. Vorher können wir keine telefonischen Anfragen beantworten – ein Anruf erhöht Ihre Chance nicht.

Häufige Fragen zur Vermietung

  • Freie Wohnungen schreiben wir nur auf unserer Website aus. Wer die Wohnungsinserate abonniert, erhält eine E-Mail, sobald eine freie Wohnung ausgeschrieben wird.

    Freie Wohnungen bleiben mindestens 24 Stunden auf unserer Website ausgeschrieben. Hier können Sie sich auf die Wohnung bewerben: Wenn Sie beim Inserat den Link «Jetzt bewerben» anklicken, kommen Sie zu unserem elektronischen Fragebogen. Füllen Sie ihn aus.

    Sofern sich auf die freie Wohnung keine ABZ-Mitglieder bewerben, werden aus den Bewerbungen per Zufallsgenerator 15 Personen ausgewählt, die an die Wohnungsbesichtigung eingeladen werden. Jetzt beantworten wir auch gerne Ihre Fragen: Mit der Einladung zur Besichtigung erhalten Sie eine Ansprechperson.

    Wenn Sie an die Besichtigung kommen, können Sie sich mit einem ausführlichen elektronischem Fragebogen auf die Wohnung bewerben. Hier werden Dokumente wie Lohnausweis, Steuererklärung und Betreibungsregisterauszug als PDF verlangt – halten Sie diese bereit.

    Von allen Bewerbungen wählt die ABZ anhand der Vermietungsrichtlinien die passenden neuen Mieter/innen aus.

    1. Newsletter mit Wohnungsinseraten abonnieren.
    2. Klicken Sie auf das Foto des Inserats, scrollen Sie bis ans Ende der Seite und klicken Sie auf «jetzt bewerben». Füllen Sie die Bewerbung aus.
    3. Mit etwas Glück werden Sie zur Besichtigung eingeladen. Sie erhalten eine E-Mail mit weiteren Infos und eine Ansprechperson.

    Ein Telefonanruf oder eine E-Mail an uns bringt nichts, diese Zeit können Sie und wir besser nutzen.

    Die besten Chancen haben Sie bei Neubauten: Schauen Sie sich unsere Bauprojekte an und bewerben Sie sich, sobald die Wohnungen hier auf dieser Seite ausgeschrieben sind. Auch darauf wird Sie unser Newsletter hinweisen.

  • Wenn eine Siedlung bald erneuert wird, so vermieten wir freie Wohnungen dort nur noch befristet.

    Wenn wir alte Wohnungen sanieren oder durch Neubauten ersetzen, brauchen unsere Mitglieder eine Ausweichwohnung. Darum vermieten wir auch gewisse Wohnungen in anderen Siedlungen befristet. So können wir sicherstellen, dass diese Wohnungen frei sind, wenn sie gebraucht werden.

    Wer befristet in einer ABZ-Wohnung wohnt, wird nicht ABZ-Mitglied und hat keinen Anspruch auf eine Anschlusslösung nach Ende des befristeten Mietvertrags.