Die ABZ passt Vertragsbestandteile an
Per 1. April 2024 passt die ABZ Vertragsbestandteile an. Erfahren Sie, was sich ändert und wo Sie weitere Informationen finden.
Die ABZ passt im Frühling nächsten Jahres aber nicht nur ihre Mietzinse an, sondern auch die Hausordnung, die Allgemeine Bedingungen (AGB) sowie die ordentlichen Kündigungstermine.
Anpassung Allgemeine Bedingungen (AGB)
Ein Teil der ABZ-Gartenordnung wurde in die AGB integriert. Neu ist in den AGB festgehalten, dass die Installation von Pflanzen mit Absturzgefahr einer Rücksprache mit der Vermieterin bedürfen.
In den AGB ist neu auch festgehalten, dass die ABZ Auskünfte bei zuständigen Stellen betreffend Wohnsitz für die Überprüfung der Belegungsrichtlinien einholen kann. Ebenso wird der Umgang mit personenbezogenen Daten beschrieben. Diese neue Regelung ist wichtig im Zusammenhang mit dem seit 1. September 2023 geltenden Datenschutzgesetz. Zuletzt erfolgten sprachliche Präzisierungen bei den Kündigungsmodalitäten sowie Ausführungen zu empfohlener Versicherung und der Verantwortlichkeit für die Sicherheit. Hier finden Sie die angepassten AGB.
Anpassung Hausordnung
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Besucherparkplätze. Es gibt neu ein Merkblatt hierzu. Ausserdem braucht es neu für sichtbare Montagen eine schriftliche Zustimmung der ABZ-Geschäftsstelle. Erfahren Sie mehr in der Hausordnung.
Anpassung Kündigungstermine
Ab dem 1. April 2024 passt die ABZ ihre Kündigungstermine der gängigen Praxis im Raum Zürich an. Konkret bedeutet das, dass Mieter:innen sowie die ABZ das Mietverhältnis per Ende eines jeden Monats – ausgenommen per Ende Dezember – kündigen können. Die bisherige Kündigungsfrist von drei Monaten bleibt unverändert. Sie haben somit mehr Flexibilität, wenn Sie umziehen möchten. Mit den zusätzlichen Kündigungsterminen verkürzt sich Ihre Haftungszeit. Für die ABZ gelten für die Kündigung aber weiterhin die strikten Regeln aus Mietrecht und Statuten.
Häufig gestellte Fragen zu den Mietvertragsanpassungen (PDF)