2. März 2021 ABZ

ABZ-Generalversammlung erneut schriftlich

Da die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus grössere Anlässe verbieten, wird die ABZ ihre Generalversammlung auch 2021 schriftlich durchführen müssen. Die Resultate werden am 22. Juni bekannt gegeben.

«Uns ist der Entscheid, die Generalversammlung erneut schriftlich durchzuführen, sehr schwergefallen», sagt ABZ-Präsidentin Nathanea Elte und erläutert den Entscheid des Vorstands: «Dennoch ist es wichtig, dass die ABZ-Mitglieder bis Mitte Jahr über die anstehenden Traktanden entscheiden können». Unter anderem sind Abstimmungen über den Planungs- und Baukredit für den Ersatzneubau der ABZ-Siedlung Leimbach sowie über einen Landabtausch mit der Stadt Zürich in Altstetten geplant.

Die Generalversammlung im letzten Jahr zeigte, dass die Stimmbeteiligung zwar bei einer schriftlichen Durchführung deutlich höher liegt – aber es fehlt der direkte Austausch. «Die GV ist unsere wichtigste Plattform zur Meinungsbildung. Die ABZ-Mitglieder entscheiden gewichtige Geschäfte jeweils nach gemeinsamer Diskussion», so Elte.

Was trotzdem möglich ist: Alle ABZ-Mitglieder können ihre Fragen zu den Traktanden wiederum schriftlich stellen. Wie das funktioniert, wird in den Unterlagen zur GV erklärt, welche alle ABZ-Mitglieder Anfang Juni per Post erhalten.

Der Entscheid über die Form der Durchführung der Vertrauensleuteversammlung und anderer Austauschmöglichkeiten steht noch aus und wird rechtzeitig kommuniziert.

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