12. April 2024 Ingrid Diener

Vermietungsreglement: ABZ-Bewohnende stützen das Vorhaben

Die ABZ überarbeitet ihr Vermietungsreglement. Dadurch verringern wir den Flächenkonsum und verteilen Wohnraum noch fairer.

«Ihr gebt uns immer wieder mit auf den Weg, dass es euch wichtig ist, was wir als ABZ heute für die Welt von morgen tun. Mit dem neuen Vermietungsreglement bekennen wir uns auch im Bereich Vermietung zu ökologischem und solidarischem Handeln.» Mit diesen Worten eröffnet ABZ-Präsidentin Nathanea Elte die Informationsveranstaltung zum überarbeiteten Vermietungsreglement Anfang April 2024. Rund 340 ABZ-Mitglieder und -Bewohnende haben sich an diesem Abend eingefunden, um mehr über die Anpassungen zu erfahren und Fragen zu stellen.

Rund 340 ABZ-Mitglieder und -Bewohnende haben am Informationsanlass zum Vermietungsreglement teilgenommen.

Umweltschonendes und solidarisches Handeln stärken

ABZ-Präsidentin Nathanea Elte, Vorstandsmitglied Tom von Allmen Riboni, ABZ-Geschäftsführer Alain Benz und Stefanie Dadier, Verantwortliche Mitgliederwesen und Prozesse bei der ABZ, führen durch den Abend und erklären die wichtigsten Anpassungen. Dazu gehören die Verringerung des Flächenkonsums, die faire Verteilung von Wohnraum und die Vereinheitlichung der Bestimmungen für alle ABZ-Wohnungen und -Einfamilienhäuser. So kann die ABZ künftig ihr umweltschonendes und solidarisches Handeln stärken.

Die Umsetzung des neuen Vermietungsreglements erfolgt schrittweise bis 2040. Bis 2030 führen wir für die grossflächigen Wohnungen eine Mindestbelegung von –1 ein. Das heisst zum Beispiel, dass in einer 5-Zimmer-Wohnung mindestens vier Personen leben. Bis 2040 ist dann das Ziel, eine durchgängige Mindestbelegung von -1 aufzuweisen. Heute erfüllen bereits 82 Prozent der Haushalte diese Bedingung. Mit der Anpassung können wir künftig mehr Menschen ein Zuhause bieten – theoretisch 900 Personen. Auch unseren Flächenkonsum verringern wir mit dieser Massnahme.

«Mit dem neuen Vermietungsreglement bekennen wir uns auch im Bereich Vermietung zu ökologischem und solidarischem Handeln.»

Nathanea Elte, ABZ-Präsidentin

Der Zeithorizont von 16 Jahren ermöglicht der ABZ, die Veränderung sozialverträglich umzusetzen. Denn Wohnsicherheit gehört zum Kern unserer Genossenschaft. Deshalb steht die Kaufmännische Bewirtschaftung bei der Suche nach einer passenden neuen Wohnung innerhalb der ABZ eng im Austausch mit den betroffenen Haushalten und berücksichtigt deren Bedürfnisse. Dabei werden zwei Angebote gemacht.

Zusätzliches Raumangebot als Mehrwert

Die ABZ-Mitglieder und -Bewohnenden stützen das Vorhaben des Vorstands. Gleichzeitig geben sie ihre Anliegen mit: «Sozial, flexibel und mit Augenmass umsetzen.», «Die Kontrolle und konsequente Umsetzung sind wichtig.» oder «Berücksichtigen verschiedener Wohnungsgrössen in Bestand und Bauprojekten.» Auch Fragen wurden gestellt, etwa: «Sind genügend Wohnungen vorhanden für die Umsetzung?».

Dann konnten die Anwesenden zum zusätzlichen Raumangebot wie Gemeinschaftsräume und Gästezimmer Feedback geben. «Denn dieses will die ABZ möglichst flexibel und bedürfnisgerecht gestalten», sagt ABZ-Geschäftsführer Alain Benz. So bringt das zusätzliche Raumangebot den Bewohnenden noch mehr Nutzen und die Räume unterstützen die Umsetzung des neuen Vermietungsreglements.

So geht es weiter

Die Anpassung des Vermietungsreglements liegt in der Kompetenz des Vorstandes. Über eine allfällige Aufnahme der Inputs aus der Veranstaltung entscheidet der Vorstand an der nächsten Sitzung im Mai 2024. Danach folgen die Finalisierung und das Inkrafttreten des neuen Vermietungsreglements. Die ABZ-Mitglieder und -Bewohnenden werden entsprechend informiert.

Fotografie
Tres Camenzind

Ingrid Diener

Ist Wandervogel, Federer-Fan und Teetrinkerin. Hat am liebsten Sommer. Bei der ABZ für die Kommunikation im Einsatz.

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