28. Januar 2022 Ingrid Diener

Mit Ökostrom unterwegs

Die ABZ treibt die E-Mobilität voran. Ein neues Konzept soll nun einheitliche Standards in den Siedlungen sicherstellen. Werden auch Sie bald mit Ökostrom unterwegs sein?

«Ökologisch handeln» – dieses Strategieziel der ABZ ist ein ehrgeiziges Versprechen: Bis 2030 sollen unsere Siedlungen keine Treibhausgase mehr ausstossen. Damit will sich die ABZ noch stärker für eine zukunftsfähige Welt für Mensch und Natur einsetzen. Um das zu schaffen, holt sie ihre Bewohnerinnen und Bewohner ins Boot. Das Ziel ist, ein nachhaltiges, umweltbewusstes Verhalten zu fördern.

Das Ziel ist, ein nachhaltiges, umweltbewusstes Verhalten der Bewohnenden zu fördern.

Dazu beitragen soll auch die E-Mobilität. Ihre Vorteile: E-Fahrzeuge erzeugen keinen Lärm und keine stinkenden Abgase. Sie verbrauchen weniger Energie, produzieren weniger CO2 und Feinstaub. Kurz: Sie sind die effizienteste Alternative zu Benzinern. Dass viele Schweizerinnen und Schweizer das erkannt haben, zeigt die steigende Nachfrage. So wollen gemäss TCS 52 Prozent künftig elektrisch fahren. Und: 2020 waren 14,3 Prozent der neu zugelassenen Autos Elektrofahrzeuge, was im Vergleich zu 2019 eine Zunahme von 8,7 Prozent bedeutet. Die ABZ verfügt zurzeit über acht Ladestationen, weitere zwei folgen bis Ende 2021.

Ladestationen mit Ökostrom

Zur Sicherstellung einheitlicher Standards in ihren Siedlungen hat die ABZ ein Konzept erarbeitet. So definiert sie etwa die Vorgaben zur Ladeinfrastruktur pro Fahrzeug. Also zum Beispiel, welche Steckdosen sich für E-Autos eignen, wie gross der Parkplatz für ein E-Motorrad sein soll, welche Kosten die Mietenden und welche die ABZ übernehmen. Zudem ist festgehalten, dass im Sinn eines klimaschonenden Betriebs alle Ladestationen mit Ökostrom betrieben werden. Das heisst: Die Energie wird aus Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse gewonnen. In Siedlungen mit einer Fotovoltaikanlage wird der damit erzeugte Strom ebenfalls für die Ladestationen verwendet.

Grundsätzlich kann jede Mieterin und jeder Mieter eines Parkplatzes eine Ladestation bestellen.

Jede/r kann E-Parkplatz bestellen

Bewohnerinnen und Bewohner, die mehr über E-Mobilität in der ABZ erfahren möchten, finden ein Merkblatt zum Thema ab sofort auf WINK unter Infos/Dokumente/Merkblätter. Dieses beinhaltet Informationen zu Kosten und Abrechnungen und zu den Kriterien für die Installation einer Ladestation. Denn: Grundsätzlich kann jede Mieterin und jeder Mieter eines Parkplatzes eine Ladestation bestellen. Aus technischen Gründen ist der Einbau aber nicht in allen Siedlungen möglich. Hier ist ersichtlich, in welchen Siedlungen bereits Ladestationen vorhanden sind. Wir ermutigen Sie dazu, sich zu informieren und mit der Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Ihre CO2-Emissionen zu reduzieren.

Meist muss es kein Auto sein

Denkt man an E-Mobilität, kommt einem meist das Elektroauto in den Sinn. Es gibt jedoch auch andere Fahrzeuge: das E-Bike etwa, der E-Töff und das E-Mofa, aber auch die Elektromobile für Seniorinnen und Senioren. Schon von E-Lastenvelos, E-Quads oder E-Rikschas gehört? Für beinahe jedes Bedürfnis gibt es mittlerweile ökologische Alternativen zum Auto. Welche kommt für Sie infrage?

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Svenja Plaas

Ingrid Diener

Ist Wandervogel, Federer-Fan und Teetrinkerin. Hat am liebsten Sommer. Bei der ABZ für die Kommunikation im Einsatz.

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