1. Oktober 2021 Lena Tovar

Vom Wasserfleck zum Wasserschaden

In den ABZ-Siedlungen kommt es immer mal wieder zu einem Wasserschaden. Was im Notfall zu tun ist und wie er sich vermeiden lässt.

Dieser Sommer war nass. So nass, dass das Wasser bis in die Keller einiger ABZ-Siedlungen vordrang: In der Schaffhauserstrasse drückte das Grundwasser durch feine Haarrisse im Boden hoch, im Regina-Kägi-Hof liefen die Lichtschächte voll und im Glattpark hat es Kanaldeckel gelupft, weil in der Stadt Opfikon die Abwasserleitungen überlastet waren. «Zum Glück hatten wir trotz des verregneten Sommers nicht mehr Wasserschäden als sonst», erklärt ABZ-Hauswart Ronny Pritschens erleichtert.

Egal ob Regen oder Rohrbruch, in den ABZ-Siedlungen kommt es immer mal wieder zu einem Wasserschaden. Reto Rufli, Teamleiter Hauswarte, geht von rund vier bis fünf Fällen pro Monat aus. Wenn es passiert, muss es schnell gehen: «Wasserschäden haben immer Priorität», versichert Ronny Pritschens. Die Mieterinnen und Mieter können sich darauf verlassen, dass ihnen die Hauswarte schnell zur Hilfe kommen. Auch wenn es manchmal dauern kann, bis sie in der betroffenen Siedlung eintreffen, je nachdem wo sie sich gerade aufhalten. «Wir geben meistens schon Tipps am Telefon durch, damit im Notfall grössere Schäden verhindert werden können.»

Erste Anzeichen

Notfälle sind glücklicherweise die Ausnahme. Meistens entsteht ein Wasserschaden schleichend und über mehrere Monate hinweg. Zum Beispiel wenn der Schlauch des Geschirrspülers leckt und unbemerkt Wasser hinter die Küchenarmatur tropft. Oder der Duschablauf beschädigt ist und das Abwasser langsam in die Nachbarwohnung sickert. Deshalb ist es wichtig, auch kleine Auffälligkeiten rasch zu melden. Wasserflecken, Kalkspuren, Schimmel, aber auch ein ungewöhnlich feuchter Geruch – das alles können Anzeichen für einen beginnenden Wasserschaden sein.

«Wasserschäden haben immer Priorität.»

Ronny Pritschens, Hauswart bei der ABZ

Die ABZ sorgt mit regelmässigen Wartungen dafür, dass Wasserschäden möglichst gar nicht erst entstehen. So werden alle paar Jahre die Entwässerungskanäle gespült, um mögliche Verstopfungen zu vermeiden. Bei feinem Kies wie auf dem Siriusplatz im Glattpark auch schon mal öfter. Die Hauswarte machen zudem Kontrollgänge, besonders nach starken Regenfällen. Doch ohne aufmerksame Mieterinnen und Mieter geht es nicht: «Wir sind froh über jeden Hinweis, auch wenn man denkt: Das ist doch nicht tragisch, das melde ich jetzt nicht», bekräftigt Ronny Pritschens.

Zu Bürozeiten ist der zuständige Hauswart die erste Kontaktperson bei einem Wasserschaden. In akuten Fällen per Telefon, ansonsten auch via WINK oder E-Mail. Nach Dienstschluss gibt es einen Pikettdienst. Vor Ort leitet der Hauswart die notwendigen Schritte ein, um den Schaden zu beheben und hält in einem Protokoll die Einzelheiten fest. Mit diesen Angaben können Mieterinnen und Mieter später auch ihre Versicherung kontaktieren. Die ABZ verfügt über Trocknungsgeräte, sodass kleinere Schäden von den Hauswarten behoben werden können. In schweren Fällen rückt eine Spezialfirma an. Die Bewohnenden werden, falls nötig, temporär in eine Ersatzwohnung umgesiedelt.

«Wir sind froh über jeden Hinweis, auch wenn man denkt: Das ist doch nicht tragisch, das melde ich jetzt nicht.»

Ronny Pritschens, Hauswart bei der ABZ

Wer zahlt?

Bleibt noch die wichtigste Frage: Wer kommt eigentlich für einen Wasserschaden auf? Hier ist es entscheidend, was beschädigt wurde: Bei Wasserschäden an beweglichen Gegenständen innerhalb der Mietwohnung wie Möbeln oder Elektronikgeräten greift die Hausratversicherung der Bewohnenden. Schäden, die das Gebäude betreffen, wie Böden, Fenster oder Türen, übernimmt die ABZ. Gegen Elementarschäden, die durch Naturgewalten wie Hochwasser, Sturm oder Feuer verursacht werden, ist die ABZ mit der obligatorischen Gebäudeversicherung abgesichert.

Ist ein Wasserschaden durch die Mieterin oder den Mieter verursacht worden, so ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. «Also am besten nicht selber an Rohren, Abflüssen oder Dichtungen rumwerkeln, das kommt meistens nicht gut», rät Ronny Pritschens. Falls Mieterinnen und Mieter Unterstützung benötigen, können sie sich immer an ihren Hauswart oder das ABZ-Team wenden. Und sich so im besten Fall einen Wasserschaden ersparen – auch wenn der nächste Sommer wieder nass wird.

Wasserschaden: Was tun im Notfall

  1. Schaden stoppen:
    Wasser mit Handtüchern oder Eimern aufnehmen, allenfalls Hauptwasserleitung schliessen und Strom abstellen.
  2. Schaden der ABZ melden:
    Rasch Ihren Hauswart anrufen (ausserhalb der Geschäftszeiten: Pikettdienst unter 0848 102 102). Allenfalls Nachbar/innen informieren.

Fotografie
Unsplash, Jon Moore

Lena Tovar

Mag Menschen, Magazine und Sommertage in der Badi. Reist am liebsten mit dem Zufall. Ist für die ABZ als Freelancerin unterwegs.

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