Solidaritätsfonds
Gemeinsam Gutes bewirken
Gemeinsam Gutes bewirken
Der ABZ-Solidaritätsfonds
Mit dem Solidaritätsfonds unterstützt die ABZ unter anderem soziale, kulturelle und ökologische Projekte zum Thema Wohnen. Alle Haushalte zahlen monatlich in den Fonds ein, zudem sind freiwillige Beiträge möglich.
So funktioniert der Solidaritätsfonds
Solidarisch handeln bedeutet, füreinander einzustehen und sich gegenseitig zu helfen. Die ABZ lebt und fördert Solidarität auf verschiedenen Ebenen: unter den Bewohner:innen, Mitgliedern und Mitarbeitenden, als Zweck und Wert unserer Institution und gegenüber Dritten. Dafür steht auch der ABZ-Solidaritätsfonds: Jeder Haushalt der ABZ zahlt monatlich einen Beitrag von 5 CHF oder mehr ein. Über die Verwendung eines Teils dieser Gelder wird online abgestimmt. Einen kleineren Teil vergibt der Vorstand der ABZ.
So können Sie den Solidaritätsfonds unterstützen
Gerne können Sie den Solidaritätsfonds mit freiwilligen Beiträgen unterstützen – dazu einfach Ihren Wunschbetrag mit dem Vermerk «freiwilliger Solifondsbeitrag» einzahlen auf PC 80-151-4 oder IBAN CH30 0070 0110 0001 0201 8. Folgende Empfehlungen dienen als Orientierungshilfe:
- Ab 60’000 CHF steuerbares Einkommen: 5 CHF/Monat
- Ab 80’000 CHF steuerbares Einkommen: 10 CHF/Monat
- Ab 100’000 CHF steuerbares Einkommen: 15 CHF/Monat
- Ab 120’000 CHF steuerbares Einkommen: 20 CHF/Monat
- usw.
Weil wir zwar eine Nonprofit-Organisation sind, aber nicht als gemeinnützig gelten, können Sie Ihren Beitrag nicht von den Steuern abziehen. Wir verschicken auch keine Spendenbestätigung. Möchten Sie einen Einzahlungsschein bestellen oder haben Sie eine Frage? Dann wenden Sie sich bitte an die ABZ-Geschäftsstelle.
Projekt einreichen
Bis zum 30. April 2026 konnten Projekte eingereicht werden:
Details zu den Projekten und den Vorgaben finden Sie auf unserem Merkblatt. Bei Fragen gerne an: solidaritaetsfonds@abz.ch
Vergabe Solidaritätsfonds
Bei der Vergabe des ABZ-Solidaritätsfonds können alle Mitglieder und Bewohner:innen mitbestimmen, wie die Fördergelder eingesetzt werden.
Die Mittelvergabe des Solifonds erfolgt neu ab 2026 ausschliesslich über eine Online-Abstimmung auf WINK. Dabei entscheiden die Teilnehmenden direkt über die eingereichten Projektanträge. Eine Konferenz oder Veranstaltung findet nicht mehr statt.
Neue Förderstruktur für Projekte
Neu werden Eingaben in kleine und grosse Projekte unterteilt.
Pro Förderperiode können 5 kleine und bis zu 3 grosse Projekte unterstützt werden.
Für kleine Projekte gelten vereinfachte Anforderungen. Sie werden mit einem Beitrag von bis zu CHF 5’000 gefördert.
Für grosse Projekte sind die Anforderungen höher (siehe Merkblatt). Diese können über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren mit bis zu CHF 25’000 pro Jahr unterstützt werden. Ziel ist es, die nachhaltige Wirkung der Projekte zu stärken.
Abstimmung via WINK
Pro Person stehen mehrere Stimmen zur Verfügung:
→ Grosse Projekte: 3 Stimmen
→ Kleine Projekte: 5 Stimmen
Eine Stimmabgabe für ein mehrjähriges Projekt bedeutet, dass für die Unterstützung während der gesamten Projektdauer gestimmt wird.
Diese Projekte unterstützen wir
Aus dem ABZ-Solidaritätsfonds werden soziale, kulturelle und ökologische Projekte mit direktem Bezug zum Thema Wohnen oder zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und der Genossenschaftsidee unterstützt. Die Projekte müssen gemeinnützig bzw. solidarisch sein. Wir unterstützen sowohl kleine wie auch grosse Projekte von Vereinen und Organisationen.
Unterstützte vergangene Projekte
Die erste Vergabekonferenz hat 2019 15 Projekte unterstützt – darunter viele von ABZ-Mitgliedern, Ausland-Projekte von renommierten Hilfswerken und Bauprojekte anderer Genossenschaften. Insgesamt haben die Teilnehmenden 500’990 CHF vergeben. Viele Projekte sind bereits realisiert, die Rechenschaftsberichte können hier eingesehen werden.
Die zweite Vergabekonferenz fand coronabedingt online statt, vom 5. bis zum 27. Oktober 2020. Erneut konnten die ABZ-Bewohner:innen 500’000 CHF vergeben, zur Auwahl standen 32 gemeinnützige Projekte. Die Rechenschaftsberichte können hier eingesehen werden.
Die dritte Vergabekonferenz vom 28. Oktober 2021 fand in zwei Schritten statt: Zuerst wurde online eine Vorauswahl getroffen, danach wurde vor Ort diskutiert und abgestimmt. Die Teilnehmenden haben 350’000 CHF vergeben und damit 15 gemeinnützige Projekte unterstützt. Die Rechenschaftsberichte können hier eingesehen werden.
Die vierte Vergabekonferenz vom 3. November 2022 fand im Kulturlokal Kosmos statt. Es wurden wiederum 15 gemeinnützige Projekte aus aller Welt mit 350’000 CHF unterstützt.
Die fünfte Vergabekonferenz vom 2. November 2023 fand in der Reformierten Kirche Zürich statt. 13 gemeinnützige Projekte aus aller Welt wurden mit rund 300’000 CHF unterstützt.